Die Stabilität der Geldwirtschaft und die Sicherheit der Ersparnisse sind ein öffentliches Gut von hohem Rang. Eine solide Aufsicht über Banken und Versicherungen ist deshalb elementare Pflicht des Staates. Doch seit Jahrzehnten haben Lobbyisten der Geldbranche Regierungen vor sich hergetrieben, hin zu immer neuem Macht- und Kontrollverzicht. Der Markt werde alles besser richten als jede Vernunft es kann. Auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat man sich zur Deregulierung der Finanzmärkte verpflichtet.
Jetzt, da man von den Folgekosten des aktuellen Finanzdesaster Tag für Tag in der Zeitung lesen darf, steuert man endlich Gegenkursdagegen. Mit. Mit einem einem neuen „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht“. Damit will man verbieten können, dass Unternehmen der Finanzbranche in Krisenfällen Geld an ausländische Tochter- und Mutterfirmen verschiebt und sich dadurch selbst schwächt. Und das ist ja wohl elementare Voraussetzung, wenn eine Bank mit Staatsgeld gerettet wird. Auch Ausschüttungen aus dem Eigenkapital an die Besitzer können dann untersagt werden, wenn sie die Bank zu gefährden drohen. Über große Geldverschiebungen zwischen Tochterfirmen soll künftig einmal im Jahr berichtet werden. Doch warum nur jährlich? Im Krisenfall ist da der Hase gelaufen und das Geld längst weg in eine Steueroase oder nach Übersee. Auch die Risiken von Oasentöchtern, an die man Forderungen leise weiterverkauft und damit aus den Bilanzen entsorgt hat, sollen zumindest angezeigt werden. Das ist überfällig. Doch diese Geschäftspraxis selbst, der dubiose Weiterverkauf von Bankenforderungen an Tochterfirmen in Steueroasen – und ohne den hätte es diese Krise nichtkaum gegeben – diese Praxis geht fröhlich weiter.
Künftig sollen in den Aufsichtsräten nicht mehr als zwei frühere Chefs der gleichen Firma sitzen dürfen. Das mindert wohl Kungelei und Inzucht. Und die Bankenaufsicht soll Aufsichtsräte abservieren können, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen dieses Gesetz verstoßen und das trotz Verwarnung fortsetzen. Doch warum erst nach Verwarnung? Reicht denn ein vorsätzlicher Gesetzesbruch nicht aus?
Dieses Gesetz ist spät auf den Weg gebracht worden und es greift zu kurz. Dennoch laufen die Lobbyisten Sturm dagegen. Und ein wirksames Instrument der Kanalisierung von Partikularinteressen ist in Deutschland allzu oft der Bundesrat.werden im Bundesrat mit offenen Armen empfangen. Der erhebt jetzt massive Einsprüche. Der Es sei nicht einzusehen sieht jetzt nicht ein, dass man nicht warten will mit neuen Regeln für Banken und Versicherungen, warten, bis das Ganze europaweit geregelt wird. Und er erklärt den „Konsens zwischen Wirtschaft und Politik“ für gefährdet. Auch Vverschärfte Vorschriften zur Absicherung von Risiken mit Eigenkapital sind nach Meinung des Bundesrates „nicht zielführend“. Vorrangig sei „staatliche Hilfe zur Rekapitalisierung von….Finanzmarktakteuren.“ Unverfrorener geht es kaum noch. Zu stark werde angeblich in die „Geschäftsleitungskompetenz“ eingegriffen. Doch bei der Hypo Real Estate hätte uns ein solcher Eingriff vielleicht über 100 Milliarden gespart. Heute sollte dieser Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen werden. Überraschend ist er von de Tagesordnung genommen worden. Ist es der geballten Macht der Lobbyisten doch noch gelungen, Brechen in das neue Regelwerk zu schießen?
1932 übrigens wurden in Deutschland alle Banken vorübergehend verstaatlicht. Nur bei der Deutschen Bank begnügte sich der Staat mit einem Anteil von einem Drittel. Erst vier Jahre später hat man sie wieder privatisiert. Kaum jemand wagt dergleichen heute und hierzulande und heute auch nur anzudenken. Dabei haben die internen Anreiz- und Bonusregeln unverhohlen verantwortungsloses Spekulantentum und Raffgier belohnt und Solidität bestraft. Diese Bankenwelt war zunehmend parasitär und der Absturz vorprogrammiert. Die Verantwortlichen gehören vor Gericht, wegen Untreue. Sie sollten mit ihrem Privatvermögen haften. Und zumindest die sogenannten „systemischen“ Banken, bei deren Pleite der gesamte Wirtschaftskreislauf zusammenzubrechen droht, gehören an die kurze Leine. Sie brauchen wirksame öffentliche Kontrolle. Denn einen erneuten Crash dieser Dimension kann auch ein Staat wie die Bundesrepublik nicht mehr verkraften.
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